Betriebsprüfungen 2017

Außenprüfung und Anschlussprüfung

Kündigt sich der Betriebsprüfer an, prüft er im Regelfall die letzten drei zurückliegenden Geschäftsjahre. Nach Abschluss der Prüfungen sollten sich Steuerpflichtige jedoch nicht darauf einstellen, für mehrere Jahre ungeprüft zu bleiben. Denn einen Anspruch auf einen prüfungsfreien Zeitraum hat ein Unternehmer nicht, wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat (15.6.2016, Az. III R 8/15).

Der Fall

Bei einem Unternehmer, der zunächst ein Kleinbetrieb war, dann aber zum Großbetrieb wurde und letztlich wieder ein Mittelbetrieb war, ordnete das Finanzamt zwei Außenprüfungen an und zwar für die Zeiträume 2002 bis 2004 sowie 2005 bis 2007. Anschließend wurde der Betriebsprüfer für eine Anschlussprüfung für den Zeitraum 2008 bis 2010 erneut vorstellig. Der BFH hatte die Anschlussprüfungen für rechtmäßig gehalten.

Fazit

Unternehmer sollten sich im kommenden Jahr auf mehr Betriebsprüfungen einstellen. Die BFH-Entscheidung hat den Finanzämtern einen großen Ermessenspielraum gegeben. Betriebsprüfungen sind danach jederzeit zulässig, auch im Anschluss. Begründungen dafür müssen dem Unternehmer nicht gegeben werden. Folgeprüfungen, egal wie kurz die Abstände sind, unterliegen dem Ermessen des Finanzamtes. Permanente Prüfungen verstoßen nicht gegen das Übermaßverbot.

Stand: 28. Dezember 2016

Bild: enterlinedesign - Fotolia.com

Sie haben Fragen zu unseren Steuernews-Artikeln? Dann können Sie uns gerne per E-Mail oder per Telefon kontaktieren. Über uns: Wir von Mader Stadler Fischer sind Ihr Partner für die Steuerberatung, Rechtsberatung und Wirtschaftsprüfung in München.

Mader Stadler Fischer PartGmbB Wirtschaftsprüfer - Steuerberater - Rechtsanwälte

Mader Stadler Fischer PartGmbB Wirtschaftsprüfer - Steuerberater - Rechtsanwälte

Rupert-Mayer-Str. 46
81379 München
Deutschland


So kommen Sie zu uns

Verschieben Sie die Karte mit zwei Fingern

Sie wollen uns kennenlernen?

Wir freuen uns auf Sie.

Anfahrt berechnen
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.