Steuermodernisierungsgesetz

Gesetzentwurf favorisiert den computergestützten Steuerbescheid

Das Gesetz

Anfang Dezember hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf für das seit längerer Zeit angekündigte Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vorgelegt. Im Vordergrund stehen u. a. technische, organisatorische und rechtliche Modernisierungen.

Automatisiertes Steuerfestsetzungsverfahren

Kernthema des Modernisierungsgesetzes ist die Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für eine automatisierte Bearbeitung von Steuererklärungen durch den Computer. Auch die Bekanntgabe von Steuerbescheiden und sonstigen Verwaltungsakten soll künftig durch Bereitstellung zum Datenabruf papierlos erfolgen. Voraussetzung ist die Zustimmung durch den Steuerpflichtigen bzw. der bevollmächtigten Person (§ 122a Abs. 1 AO-E). In sogenannten „qualifizierten Freitextfeldern“ (§ 150 Absatz 7 AO E) soll der Steuerpflichtige freie Angaben machen können. Damit kann u. a. erreicht werden, dass nicht der Computer, sondern ein Finanzbeamter den betreffenden Fall bearbeitet.

Lohnsteuerabzug (ELStAM-Verfahren)

Der Gesetzentwurf enthält u. a. auch Vereinfachungen für Lohnabrechnungen, die sowohl nach der Steuerklasse für das erste Beschäftigungsverhältnis als auch nach der Steuerklasse VI vorgenommen werden (für das zweite Beschäftigungsverhältnis). Die verschiedenartigen Bezüge können künftig zum Jahresende bzw. bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zusammengefasst werden. Zu viel einbehaltene Lohnsteuer ist dem Arbeitnehmer zu erstatten. Umgekehrt ist zu wenig abgeführte Lohnsteuer nachzufordern (§ 39e EStG-E).

Längere Abgabefristen

Mit dem Modernisierungsgesetz soll die Abgabefrist von durch Steuerberater und andere befugte Personen erstellte Steuererklärungen auf den 28. Februar des jeweils übernächsten Jahres festgesetzt werden (§ 149 Abs. 3 Abgabenordnung-AO-E). Gleichzeitig werden die Regelungen zur Erhebung eines Verspätungszuschlages verschärft (siehe Seite 3).

Inkrafttreten

Ein Inkrafttreten ist für den 1.1.2017 geplant. Ein reibungsloses Funktionieren des computergestützten Steuerfestsetzungsverfahrens ist jedoch frühestens ab 2022 geplant.

Stand: 27. Januar 2016

Bild: giedriius - Fotolia.com

Sie haben Fragen zu unseren Steuernews-Artikeln? Dann können Sie uns gerne per E-Mail oder per Telefon kontaktieren. Über uns: Wir von Mader Stadler Fischer sind Ihr Partner für die Steuerberatung, Rechtsberatung und Wirtschaftsprüfung in München.

Mader Stadler Fischer PartGmbB Wirtschaftsprüfer - Steuerberater - Rechtsanwälte

Mader Stadler Fischer PartGmbB Wirtschaftsprüfer - Steuerberater - Rechtsanwälte

Rupert-Mayer-Str. 46
81379 München
Deutschland


So kommen Sie zu uns

Verschieben Sie die Karte mit zwei Fingern

Sie wollen uns kennenlernen?

Wir freuen uns auf Sie.

Anfahrt berechnen
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.