Informationen zu unserer Wirtschaftsprüfung
Wir prüfen Ihren Jahresabschluss, wenn Sie aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Prüfung verpflichtet sind. Sie können uns aber auch ohne gesetzliche Pflicht dazu beauftragen, eine freiwillige Prüfung bei Ihnen durchzuführen. Als Kapitalgeber oder Aufsichtsperson haben Sie oft ein gesteigertes Interesse an solchen Prüfungen. Damit erlangen Sie ein hohes Maß an Sicherheit, dass der Jahresabschluss die Lage des Unternehmens entsprechend den einschlägigen Vorschriften richtig abbildet.
Wir bestätigen mit unserem Berufssiegel, dass wir die Prüfungen nach den durch das Gesetz und das Institut der Wirtschaftsprüfer aufgestellten Standards durchführen und im Prüfungsbericht sowie im Prüfungsurteil über die Prüfung und deren Ergebnis im berufsüblichen Umfang berichten.